Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen

Sie haben die Wahl!

Im Unterschied zu ähnlichen Studiengängen anderer Hochschulen bestimmen Sie beim Freiburger Taxmaster selbst, bei welchem Kursanbieter Sie die Steuerberatervorbereitung absolvieren möchten 

Die Studiengangsleitung steht Ihnen bei der Auswahl des jeweils am besten geeigneten Kurses beratend zur Seite und arbeitet hierfür bundesweit mit erfahrenen Kursanbietern zusammen. 

Profitieren Sie z. B. von speziellen Konditionen bei der Tax Academy.

Neben einer Reihe von qualifizierten regionalen und überregionalen privatwirtschaftlichen Anbietern führen auch einige Steuerberaterkammern eigene Kurse durch. Angeboten werden überwiegend die folgenden Kursformen:  

Vorbereitungslehrgänge

Hier wird der gesamte Stoff der schriftlichen Steuerberaterprüfung vermittelt. Meist werden auch einige Übungsklausuren bearbeitet. Am weitesten verbreitet sind folgende Kursformate:  

Fernlehrgänge, in denen über einen längeren Zeitraum hinweg in regelmäßigen Abständen Lehrhefte und Übungsklausuren zur individuellen Bearbeitung zugeschickt bzw. auf einer Online-Lernplattform zur Verfügung gestellt werden.

berufsbegleitende Präsenzlehrgänge, in denen ebenfalls über einen längeren Zeitraum hinweg die Lerninhalte meist am Wochenende (Samstag oder Freitag/Samstag) im Präsenzunterricht vermittelt werden. 

Vollzeitlehrgänge mit ganztägigem Unterricht unmittelbar vor der Steuerberaterprüfung. Sie dauern i. d. R. 3-4 Monate und erfordern eine entsprechend lange, vollständige Freistellung durch den Arbeitgeber, da das Ausüben des Berufs in dieser Zeit nicht möglich ist. 

Klausurenkurse

In diesen Kursen wird die Technik zum Bearbeiten und Lösen der Klausuren geübt. Das Klausurtraining mit Übungsaufgaben, die den „echten“ Prüfungsklausuren in Umfang und inhaltlichen Anforderungen in nichts nachstehen, ist der absolut notwendige und zugleich anspruchsvollste Teil der Vorbereitung.  

Kurse zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

Diese Kurse behandeln neben den für die mündliche Prüfung relevanten Lerninhalte (z. B. Berufs-, Wirtschafts-und Europarecht) auch die jährlichen Gesetzesänderungen und die neueste Rechtsprechung. Darüber hinaus wird in diesen Kursen in der Regel auch das Halten von Kurzvorträgen geübt. 

Informationen zur Steuerberaterprüfung

Das Examen gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil:  

Schriftlicher Teil

Die schriftliche Prüfung wird grundsätzlich einmal jährlich von den Steuerberaterkammern angeboten. Sie besteht aus drei jeweils sechsstündigen Klausuren zu den folgenden Themengebieten:

Klausur I

Verfahrensrecht und andere Steuergebiete

Klausur II

Ertragsteuerrecht

Klausur III

Buchführung und Bilanzwesen

Mündlicher Teil

Die mündliche Prüfung besteht aus einem kurzen Vortrag sowie sechs Prüfungsabschnitten. Sie findet regelmäßig zwischen Januar und März des auf die schriftliche Prüfung folgenden Jahres statt. Zugelassen wird, wer im schriftlichen Teil mindestens die Gesamtnote 4,5 erreicht hat.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Steuerberaterprüfung wird zugelassen, wer ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung erfolgreich absolviert hat und eine anschließende praktische Tätigkeitszeit von 2 bzw. 3 Jahren nachweisen kann.  

Die Mindestdauer der praktischen Tätigkeit hängt von der Länge der Studienzeit ab:  

  • Beträgt die Regelstudienzeit des Studiengangs mindestens vier Jahre, ist eine zweijährige Tätigkeit erforderlich. 
  • Bei einer kürzeren Studienzeit ist eine dreijährige Tätigkeit notwendig.  
  • Wurde nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (z. B. Bachelor) ein weiterer Abschluss (z. B. Master) erworben, werden die Regelstudienzeiten beider Studiengänge zusammengerechnet und auch solche Zeiten der praktischen Tätigkeit berücksichtigt, die nach dem Erwerb des ersten Abschlusses absolviert wurden. 
  • Auch nach einer Berufsausbildung ist die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung möglich. Weitere Informationen finden Sie bei der Bundessteuerberaterkammer 

Alle Angaben ohne Gewähr – Überprüfen Sie bitte regelmäßig die aktuellen Voraussetzungen unter: www.bstbk.de

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