

VORLESUNG
HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT
Veranstaltungsart: Pflichtveranstaltung
Lerninhalte
- Grundzüge des besonderen Wirtschaftsrechts, insbe-
sondere des Handelsrechts (Sonderprivatrecht der
Kaufleute) und des Gesellschaftsrechts (Recht der
privaten Personenvereinigungen) - Abweichungen von der Grundkonzeption des BGB
und die daraus resultierenden besonderen
Gestaltungsmöglichkeiten - Identifikation der Vor- und Nachteile bestimmter
Gesellschaftsformen in bestimmten Konstellationen - Erscheinungsformen und die Besonderheiten von verbundenen Unternehmen
- Untersuchung der rechtlichen Fragestellungen im Unternehmensverbund, sog. „Konzernrecht“
- Rechtliche Voraussetzungen für die Umwandlung von
Unternehmen verschiedener Gesellschaftsformen
mitsamt der daraus entstehenden Konsequenzen - Überblick über das europäische Gesellschaftsrecht
und die unionsrechtlichen Gesellschaftsformen
Lernziele
Nach Abschluss dieser Lehrveranstaltung haben Sie folgende Kenntnisse und Fähigkeiten erworben:
→ Sie erlangen ein grundlegendes Verständnis für
juristische (insbesondere zivilrechtliche) Frage-
stellungen.
→ Sie haben einen grundlegenden Überblick über
das BGB und erlangen einen vertieften Einblick in
die wesentlichen Aspekte des Vertragsrechts und
einzelner Vertragstypen.
→ Sie kennen sich mit den handelsrechtlichen
Grundbegriffen wie Kaufmannseigenschaft,
Prokura, Haftung und dem Handelsregister aus.
→ Sie sind im Detail vertraut mit den unterschied-
rechts des BFH und des EuGH sind Ihnen bekannt.
→ Sie überschauen die laufende Besteuerung unter-
lichen Gesellschaftsformen und kennen die juristi-
schen (und insbesondere steuerrechtlich relevan-
ten) Unterscheidungsmerkmale zwischen den
einzelnen Kapital- und Personengesellschafts
formen.
→ Sie kennen die Besonderheiten des Konzernrechts
und haben fundierte Kenntnisse im Umwand-
lungsrecht als Grundlage und Ausgangspunkt
für die folgenden Veranstaltungen zum
Umwandlungsrecht als Grundlage und
Ausgangspunkt für die folgenden Veranstaltungen
zum Umwandlungssteuerrecht
VORLESUNG
HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT
Veranstaltungsart: Pflichtveranstaltung
Lerninhalte
- Grundzüge des besonderen Wirtschaftsrechts, insbesondere des Handelsrechts (Sonderprivatrecht der Kaufleute) und des Gesellschaftsrechts (Recht der privaten Personenvereinigungen)
- Abweichungen von der Grundkonzeption des BGB und die daraus resultierenden besonderen Gestaltungsmöglichkeiten
- Identifikation der Vor- und Nachteile bestimmter Gesellschaftsformen in bestimmten Konstellationen
- Erscheinungsformen und die Besonderheiten von verbundenen Unternehmen
- Untersuchung der rechtlichen Fragestellungen im Unternehmensverbund, sog. „Konzernrecht“
- Rechtliche Voraussetzungen für die Umwandlung von Unternehmen verschiedener Gesellschaftsformen mitsamt der daraus entstehenden Konsequenzen
- Überblick über das europäische Gesellschaftsrecht und die unionsrechtlichen Gesellschaftsformen
Lernziele
Nach Abschluss dieser Lehrveranstaltung haben Sie folgende Kenntnisse und Fähigkeiten erworben:
- Sie erlangen ein grundlegendes Verständnis für juristische (insbesondere zivilrechtliche) Fragestellungen.
- Sie haben einen grundlegenden Überblick überdas BGB und erlangen einen vertieften Einblick in die wesentlichen Aspekte des Vertragsrechts und einzelner Vertragstypen.
- Sie kennen sich mit den handelsrechtlichen Grundbegriffen wie Kaufmannseigenschaft, Prokura, Haftung und dem Handelsregister aus.
- Sie sind im Detail vertraut mit den unterschiedrechts des BFH und des EuGH sind Ihnen bekannt.
- Sie überschauen die laufende Besteuerung unterlichen Gesellschaftsformen und kennen die juristischen (und insbesondere steuerrechtlich relevanten) Unterscheidungsmerkmale zwischen deneinzelnen Kapital- und Personengesellschaftsformen.
- Sie kennen die Besonderheiten des Konzernrechts und haben fundierte Kenntnisse im Umwandlungsrecht als Grundlage und Ausgangspunktfür die folgenden Veranstaltungen zum Umwandlungsrecht als Grundlage und Ausgangspunkt für die folgenden Veranstaltungen zum Umwandlungssteuerrecht